Der Deutsche Museumsbund fördert die lokalen Projekte mit bis zu 12.000 Euro.
Alle projektbezogenen Ausgaben können bis zu 100 Prozent erstattet werden (Vollfinanzierung), wenn sonst keine Mittel zur Verfügung stehen. Es werden keine Drittmittel gefordert. Die Bündnispartner erbringen jedoch Geldwerte Eigenleistungen, die sowohl in der Kooperationsvereinbarung als auch im Antrag dargestellt werden, diese müssen nicht beziffert werden (z.B. Bereitstellung von Räumen oder Nutzung von technischen Geräten).
Die finanziellen Rahmenvorgaben sind in den verbindlichen Kalkulationsvorlagen zu Format 1 und Format 2 dargestellt. Die dortigen Vorgaben sind maßgeblich. Die Bündnisse beantragen die benötigten Finanzmittel gemäß ihres Bedarfs. Die Darstellung des finanziellen Bedarfs muss mit der inhaltlich-fachlichen Beschreibung des Vorhabens nachvollziehbar korrespondieren.
Als zuwendungsfähig gelten Ausgaben, die auf Grund der Durchführung der Projekte notwendig sind, die direkt durch die Projekte entstanden sind und in der Höhe wirtschaftlich bzw. angemessen sind. Zuwendungsfähig sind Honorare, Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche sowie Sachausgaben. Für alle Ausgaben müssen Belege mit den dazu gehörigen Nachweisen über den erfolgten Zahlungsfluss vorliegen.
Honorare können an die an der Umsetzung des Projektes beteiligten Fachkräfte z.B. Pädagog*innen ausgezahlt werden. Der vorgegebene Honorarsatz zwischen 30-80 €/h ist ein Bruttobetrag. Konzeptions- und Administrationsaufgaben sind grundsätzlich nicht förderfähig. Ebenfalls nicht förderfähig sind Ausgaben für Honorare an hauptberufliche Mitarbeiter*innen.
Für die an der Umsetzung der Projekte beteiligten Fachkräfte (z. B. Pädagog*innen, Künstler*innen) stehen Honorarmittel bereit. Der veranschlagte Honorarsatz liegt zwischen 60,– bis 80,– Euro pro Vermittlungsstunde (= 60 Minuten). Der Stundensatz ist als Bruttobetrag angegeben, d. h. Mehrwertsteuer ist in diesem enthalten. Reisekosten sind inkludiert. Vor- und Nachbereitungszeiten können nicht separat abgegolten werden und sind mit dem Honorar für die Vermittlungsstunden abgegolten.
Nicht zuwendungsfähig sind ausdrücklich Konzeptions- und Administrationsaufgaben sowie Verwaltungstätigkeiten und Besprechungszeiten. Um diesen Aufwand zu würdigen, wird nach Abschluss des Projektes eine Verwaltungspauschale i.H.v. 7 % der anerkannten Ausgaben erstattet.
Es ist vertraglich zu vereinbaren, dass nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet werden und die ausführenden Personen ihre Mitarbeit im Projekt durch geeignete Nachweise (Stundenlisten) regelmäßig dokumentieren. Die Honorarvergütungen können nur auf Basis dieser Nachweise erfolgen. Pauschalabrechnungen und Festpreisvereinbarungen sind ausgeschlossen.
Ausgaben für Honorare an hauptberufliche Mitarbeiter*innen des Antragstellers (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse) sind grundsätzlich nicht – auch nicht anteilig – zuwendungsfähig. Dies gilt ebenso für die Finanzierung von Minijobs und Freiwilligendiensten (FKJ, FSJ, BFD u. a.).
Die Einbeziehung von Aushilfskräften ist im Einzelfall möglich. Sie ist nur bei entsprechend erhöhter Teilnehmendenzahl zulässig oder im begründeten Einzelfall möglich.
Für die Umsetzung der Projekte können Aushilfskräfte eingebunden werden. Der veranschlagte Honorarsatz liegt zwischen 15,– und 30,– Euro pro Stunde (= 60 Minuten). Der Stundensatz ist als Bruttobetrag angegeben, d.h. Mehrwertsteuer ist in diesem enthalten. Reisekosten sind inkludiert. Vor- und Nachbereitungszeiten können nicht separat abgegolten werden und sind mit dem Honorar abgegolten.
Es ist vertraglich zu vereinbaren, dass nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet werden und die ausführenden Personen ihre Mitarbeit im Projekt durch geeignete Nachweise (Stundenlisten) regelmäßig dokumentieren. Die Honorarvergütungen können nur auf Basis dieser Nachweise erfolgen. Pauschalabrechnungen und Festpreisvereinbarungen sind ausgeschlossen.
Ausgaben für Honorare an hauptberufliche Mitarbeiter*innen des Antragstellers (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse) sind grundsätzlich nicht – auch nicht anteilig – zuwendungsfähig. Dies gilt ebenso für die Finanzierung von Minijobs und Freiwilligendiensten (FKJ, FSJ, BFD u. a.).
Für die Umsetzung des Projektes können Ehrenamtliche gemäß den Formatvorgaben eingebunden werden. Diese Einbindung erfolgt auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung zur ehrenamtlichen Tätigkeit.
Aufwandsentschädigungen können bis zu einer max. Höhe von 5 Euro pro Stunde (= 60 Minuten) gefördert werden. Damit sind alle entstehenden Aufwendungen für An- und Abfahrt sowie für Verpflegung abgegolten.
Die bei der Durchführung der Projekte entstehenden Ausgaben (Fahrtkosten für Teilnehmende, Verpflegungsausgaben, Unterkunft, Verbrauchsmaterialien, Lizenzen) sind zuwendungsfähig. Bitte beachten Sie die Angaben in der Kalkulationsvorlage.
Geplante Sachausgaben, insbesondere technische Anschaffungen, müssen konkret im Antrag (Datenbank) benannt und deren Notwendigkeit für die Projektdurchführung inhaltlich belegt werden. Sofern Sie bereits im Rahmen von Kultur macht stark gefördert wurden, benennen Sie bitte (technische) Anschaffungen, z. B. Geräte, die bereits finanziell gefördert wurden.
Gegenstände, die auch für den sonstigen regelmäßigen Geschäftsbetrieb erforderlich sind und deshalb der Grundausstattung zugerechnet werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Projektnotwendige Gegenstände sind bis 410 Euro (netto) förderfähig.
Investitionen können im Rahmen von Museum macht stark nicht gefördert werden.
Es stehen Sachausgaben bereit.
Personalausgaben können im Rahmen von Museum macht stark nicht gefördert werden.
Es stehen Honorare bereit.
Für die Verankerung der Projektergebnisse und die Etablierung möglicher Folgeprojekte können Transfer- und Netzwerkaktivitäten mit kommunalen Vertreter*innen stattfinden. Ziele der Transfer- und Vernetzungsaktivitäten sind, den Wissenstransfer aus den Projekten zu unterstützen und die Bündnisakteure stärker in die kommunale Bildungslandschaft zu integrieren. Es kann eine Veranstaltungspauschale - Transfer- und Vernetzung: Treffen mit fünf Personen für eine Summe von insgesamt 230 Euro beantragt werden. Treffen, an welchem lediglich die Bündnispartner*innen teilnehmen, sind nicht förderfähig.
Hier finden Sie weitere Informationen.