Nach Abschluss des Zuwendungsvertrages können finanzielle Mittel beantragt werden. Hierzu verwenden Sie bitte ausschließlich die vom Deutschen Museumsbund vorgegebene Vorlage zum Zahlungsabruf. Der Zahlungsabruf muss rechtsverbindliche unterschrieben bis jeweils zum 1. des Monats beim Deutschen Museumsbund postalisch eingegangen sein.
Angeforderte Mittel müssen innerhalb von 6 Wochen verausgabt werden. Nicht fristgerecht verausgabte Mittel werden gemäß den Angaben des Zuwendungsvertrags an den Deutschen Museumsbund zurück überwiesen. Dies gilt auch für Überzahlungen, die sich nach Abschluss des Vorhabens ergeben.
Mit den Mittelabrufen sind unaufgefordert Kopien der Teilnahmelisten einzureichen, sofern die Vermittlungsarbeit mit den Kindern und Jugendlichen bereits begonnen hat.
Lückenlose Nachweise über teilnehmende Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren sind zwingend erforderlich. Führen Sie bitte zu jeder Veranstaltung die vorgegebenen Teilnahmelisten für Format 1 und Format 2.
Kinder unter 14 Jahren werden auf den Teilnahmelisten i.d.R. nur namentlich geführt, ohne selbst zu unterschreiben. Hier bestätigt die Fachkraft (Betreuungsperson) durch Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Generell sind die Listen jeweils von der durchführenden Fachkraft und vom Zuwendungsempfänger zu unterzeichnen.
Weitere Teilnehmende (z.B. Eltern, Leiter*innen, Ehrenamtliche Kräfte) sind klar von den zu erreichenden Kindern und Jugendlichen abzugrenzen und werden separat als weitere Teilnehmende gezählt.
Anerkannt werden ausschließlich die vom Projektbüro bereit gestellten Teilnahmelisten. Diese sind vollständig und fortlaufend zu führen. Sie werden in Kopie mit dem Mittelabruf eingereicht. Die originalen Teilnahmelisten reichen Sie bitte mit dem Verwendungsnachweis ein.
Ist ein Vorhaben nicht bis zum 31.12. eines Jahres abgeschlossen, ist spätestens zum 31.1. des Folgejahres ein Zwischennachweis zu erstellen. Sollte der Bewilligungszeitraum kürzer als 12 Monate sein muss nur ein zahlenmäßiger Nachweis ohne Sachbericht erstellt werden. Der zahlenmäßige Nachweis umfasst alle Ausgaben bis zum 31.12. des vorangegangenen Jahres.
Für die Auflistung der Belege ist die vorgegebene Belegliste verbindlich zu nutzen.
Hier erhalten Sie nähere Informationen zum Abschluss und zur Erstellung des Zwischen- und Verwendungsnachweises.
Nach Ende des Bewilligungszeitraumes bzw. nach Abschluss des Projektes erstellen Sie innerhalb von vier Wochen einen Verwendungsnachweis. Dieser dokumentiert im Sachbericht die Umsetzung des Projektes und belegt im finanziellen Teil die ordnungsgemäße Verwendung der bereitgestellten Mittel.
Für die Auflistung der Belege ist die vorgegebene Belegliste verbindlich zu nutzen.
Hier erhalten Sie nähere Informationen zum Abschluss und zur Erstellung des Zwischen- und Verwendungsnachweises.
Der Deutsche Museumsbund plant im Rahmen von „Museum macht stark“ einen Fachworkshop für die geförderten Bündnisse, der einmal jährlich stattfinden soll. Das Angebot des Fachworkshops soll sicherstellen, dass der projektbezogene Austausch, z. B. zur Zielgruppenansprache oder zu herausfordernden Fragestellungen aus der lokalen Arbeit, die Vernetzung der Museumsbündnisse, der Wissenstransfer sowie die Verbreitung guter Praxisbeispiele (z. B. bei der Elterneinbindung; Anwendung digitaler Tools) innerhalb der Bildungsbündnisse sichergestellt werden.
Die Teilnahme eines Bündnisvertreters, der einen direkten Projektbezug hat, ist verpflichtend. Hier sind als Teilnehmende in erster Linie die pädagogischen Fachkräfte, die in der aktiven Vermittlungsarbeit der Projekte direkten Kontakt zu den beteiligten Kindern und Jugendlichen haben, angesprochen. Nicht zuwendungsfähig ist die Teilnahme von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Bündnisse sowie von Freiberufler*innen, die keinen ausdrücklichen Projektbezug aufweisen.
Genaue Informationen erhalten Sie im Falle einer Bewilligung.
Der Fachworkshop findet sowohl im digitalen Raum als auch in Präsenz statt.