Fördervoraussetzungen

 

Rechtliche Grundlage der Förderung ist die Richtlinie vom 22. Juli 2021 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF):

Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Projekten, insbesondere der kulturellen Bildung, für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bündnissen für Bildung

Die verbindliche Grundlage für die Förderung sind sowohl die Vorgaben der oben genannten Förderrichtlinie als auch die zwei Formatvorgaben des Deutschen Museumsbundes.

Zu beachten ist:

  • Das lokale Projekt muss neu und zusätzlich sein. Bereits bestehende Projekte können nicht finanziert werden.
  • Projekte, für die anderweitig bereits öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen, z. B. auf Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch, sind von der Förderung ausgenommen.
  • Mit der Umsetzung der lokalen Projekte wurde noch nicht begonnen. Das Projekt startet nach dem Abschluss des privatrechtlichen Zuwendungsvertrages und dem dort festgelegten Projektbeginn.
  • Es können nur Ausgaben gefördert werden, die im Bewilligungszeitraum entstanden sind. Förderfähig sind  nur Ausgaben, die aufgrund der  Durchführung des Projektes zusätzlich entstehen (projektbezogener Mehraufwand) und die gemäß der Förderrichtlinie als zuwendungsfähig gelten.

Zielgruppe


Ziel aller Projekte ist es, bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche  zwischen 5 und 18 Jahren, die von Hause aus bisher  nur wenig Zugang zu Museen haben, für Museen zu begeistern. Die Teilnahme weiterer Kinder und Jugendliche ist grundsätzlich möglich, sofern dies der Zielerreichung dient.

Kriterien

 

Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 18 Jahren für Kultur  zu begeistern,  ihnen  Gestaltungsmöglichkeiten zu bieten sowie  ihr Interesse für kulturelle und damit gesellschaftliche Teilhabe zu wecken, ist Ziel der Formate  des Deutschen Museumsbundes und jedes lokalen Projektes.

Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die in einem wenig fördernden Umfeld mit sozialen, finanziellen und bildungsbezogenen Risikolagen aufwachsen. Ebenso gilt dies für Teilnehmende mit besonderem Förderbedarf oder mit einem Wohnsitz im ländlichen Raum. Nicht zuletzt betrifft es diejenigen, die Museen bisher nicht als Teil ihrer eigenen Kultur kennengelernt  haben. Das Ziel der Förderung lässt grundsätzlich auch die Teilnahme weiterer Kinder und  Jugendlicher zu, sofern dies der Zielerreichung dient. Mehrheitlich sollen durch die Förderung jedoch Kinder und Jugendliche gemäß der Förderrichtlinie erreicht werden.

Gemäß der Förderrichtlinie ist der Sozialraum ein wichtiges Kriterium, um das Erreichen der oben anvisierten Zielgruppe  sicher zu stellen. Bei der Konzeption und Durchführung der Projekte sind die lokalen Gegebenheiten (z.B. Sozialstruktur, Infrastruktur, weitere aktive Akteure) zu berücksichtigen. Im Antrag sind diese zu benennen und die geeigneten Zugangswege zum Erreichen der angestrebten Zielgruppe darzustellen. Einzelnachweise von Kindern und Jugendlichen werden nicht erwartet.

Lokales Bündnis


Die Projekte werden von „Bündnissen für Bildung“ durchgeführt. Dabei handelt es sich um Kooperationen von mindestens 3 Partnern. Antragsteller und Gesamtverantwortlicher ist das Museum. 

Kriterien

 

Die Projekte werden von Bündnissen für Bildung mittels lokaler Kooperationen durchgeführt. Ein Bündnis besteht aus mindestens drei Partnern, mit verschiedenen inhaltlichen Schwerpunkten und strukturellen Ressourcen. Bündnispartner  können nur Institutionen sein, Einzelpersonen können grundsätzlich nicht als Bündnispartner auftreten.

Der federführende Bündnispartner – Antragsteller – ist ein Museum oder eine museumsnahe Institution, z. B. Museumsdienst, Museumskooperation, Kunst- und Ausstellungshalle, Science Center oder Archiv. Nur der antragstellende Bündnispartner erhält als Letztzuwendungsempfänger (LZE) die Fördermittel und ist gesamtverantwortlich für die Administration und Organisation des Vorhabens.

Bei den beiden weiteren Bündnispartnern handelt es sich um sozialräumliche Einrichtungen, Kultur- und Bildungsorganisationen, die über einschlägige, möglichst langjährige Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in den beschriebenen Risikolagen verfügen. Dies können z. B. Jugendclubs, Medienwerkstätten, Quartiersmanagements, Jugendkunstschulen, Diakonische Werke, Familienzentren oder interkulturelle Vereine sein.

Schulen können ebenfalls Partner im Bündnis für Bildung werden, jedoch müssen die Projekte außerunterrichtlich und auf freiwilliger Basis durchgeführt werden.

Die geplante Zusammenarbeit der Bündnispartner wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung gemäß der Vorlage dargelegt und ist Bestandteil des Antrags.

Verbandsexterne museale Einrichtungen werden zu Antragstellung aufgefordert. Die Mitgliedschaft im Deutschen Museumsbund ist nicht Voraussetzung für die Antragstellung im Rahmen dieses Programms.

Hier finden Sie die Vorlage zur Kooperationsvereinbarung mit drei Bündnispartnern.

Hier finden Sie die Vorlage zur Kooperationsvereinbarung mit vier Bündnispartnern.

Außerschulisch/ Projekte in Kindertagesstätten


Projekte können grundsätzlich nur außerunterrichtlich, d.h. auf Freiwilligenebene und außerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Verpflichtende Veranstaltungen eines Klassenverbandes oder Projekttage von Schulen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Verbindliche Grundlage sind die "Voraussetzungen für eine Förderung von Projekten
in Kindertagesstätten (Krippen und Kindergärten)" sowie die "Abgrenzung zum Schulunterricht und Integration in den Ganztag".

 

Abgrenzung zum Schulunterricht und Integration in den Ganztag

 

Projekte im Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (2023–2027) können in enger Zusammenarbeit mit formalen Bildungseinrichtungen stattfinden. Dazu schließen sich außerschulische Akteure mit Schulen zu einem Bündnis zusammen. Grundsätzlich können „Kultur macht stark“-Projekte in den Ganztag integriert oder als Projekttage und Projektwochen durchgeführt werden. Schulunterricht ist nicht förderfähig. „Kultur macht stark“-Angebote müssen deshalb vom Schulunterricht praktisch handhabbar abgegrenzt werden.


Dieses Infoblatt bietet einen Überblick über die Bedingungen, unter denen „Kultur macht stark“-Projekte im Ganztagsangebot an Schulen, als Schnupperangebote an Schulen sowie als Projekttage und Projektwochen gefördert werden können. Die verwendeten Begriffe (z. B. „außerunterrichtlich“, „Curriculum“, „Stundentafel“) sind landesrechtlich unterschiedlich definiert. Deshalb sind die hier verwendeten Begriffe dem Sinne nach anzuwenden.


Für Projekte in Zusammenarbeit mit Schulen gilt:

  1. Veranstalter des Projektes und Zuwendungsempfänger auf lokaler Ebene ist ein außerschulischer Träger, der das Projekt verantwortlich plant und durchführt. Der Veranstalter muss bei der Projektumsetzung folgende Kriterien sämtlich erfüllen:
    • Der außerschulische Träger ist Antragsteller des Projektes und erhält und verwaltet die Mittel.
    • Er übernimmt die Organisation.
    • Der Träger ist dem im Projekt eingesetzten Personal gegenüber weisungsbefugt, vereinbart mit den Honorarkräften die Aufgaben und koordiniert die Ehrenamtlichen.
    • Die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufsichtspflicht für die Teilnehmenden liegt bei der Schulleitung, kann aber zeitweilig delegiert werden. Für die Durchführung des Projekts übernimmt der Veranstalter die Aufsichtspflicht.
    • Er legt Inhalte, Ziele, Ablauf und Methoden des Projektes in Absprache mit den Bündnispartnern fest.
      Schulen selbst können nicht Antragsteller, Zuwendungsempfänger und Veranstalter eines Projekts sein.

 

  1. Das Projekt ist als zusätzliches, außerunterrichtliches Angebot konzipiert, wenn folgende Kriterien sämtlich erfüllt sind:
    • Das Projekt ist weder Bestandteil der (vom jeweiligen Land) festgelegten Stundentafel des Regelunterrichts noch Bestandteil des (vom jeweiligen Land oder der Kommune) finanzierten Ganztagsangebots.
    • Das Projekt ist nicht im Kerncurriculum bzw. Lehrplan des jeweiligen Landes vorgeschrieben.
    • Die Teilnahme an dem Projekt fließt nicht in die Notengebung ein.
    • Die Schülerinnen und Schüler (bzw. ihre Erziehungsberechtigten) können sich jederzeit frei für oder gegen die Teilnahme an dem konkreten Angebot entscheiden (zur freiwilligen Teilnahme an Angeboten im Ganztag siehe unter Ziff. 3).
    • Das Projekt ist zusätzlich, d. h. es existierte nicht in dieser Form vor der Förderung an der am Bündnis beteiligten Schule und wurde nicht zuvor durch andere Mittel finanziert.
      Einmalige, kurze Schnupperangebote können zur Ansprache von Schülerinnen und Schülern zur Teilnahme an einem künftigen Projekt unter Umständen während der Unterrichtszeit erfolgen. Der hier bestehende Ermessensspielraum muss vor Projektdurchführung durch den Antragsteller mit dem Programmpartner geklärt werden.

 

  1. Ein Projekt im Rahmen des offenen oder gebundenen bzw. verlässlichen Ganztags kann gefördert werden, soweit die unter 1. und 2. genannten Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind. Das bedeutet im Einzelnen:
    • Das Projekt ist nur in denjenigen Zeitfenstern des Ganztagsangebots förderfähig, in denen für die jeweiligen Teilnehmenden kein lehrplanmäßiger Unterricht bzw. keine Förderstunden und Angebote im Sinne der Stundentafel (unterrichtsbezogene Ergänzungen) stattfinden.
    • Die freiwillige Teilnahme an einem Projekt bedeutet die Wahl zwischen einer Teilnahme an einem „Kultur macht stark“-Angebot, freier Zeit oder ggf. auch einer Teilnahme an einem alternativen Angebot des Ganztages (andere Projekte, AGs, Freispiel). Freiwilligkeit ermöglicht es damit den Teilnehmenden, ein Projekt auch vor seinem regulären Ende zu verlassen und sich stattdessen für die Teilnahme an einem zeitgleichen Alternativangebot zu entscheiden.
    • Das Projekt muss zusätzlich sein, d. h., es wurde in dieser Form nicht zuvor im Rahmen des Ganztagsangebots realisiert. Das schließt ein, dass ein bisher aus Mitteln für Ganztagsangebote finanziertes Projekt künftig nicht aus Mitteln von „Kultur macht stark“ finanziert werden kann. Bei der Einordnung eines Angebotes als förderfähig oder nicht förderfähig macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein Projekt im offenen oder (teil)gebundenen Ganztag handelt. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Erfüllung der unter 1. und 2. genannten Kriterien.

 

  1. „Kultur macht stark“-Kurse, Workshops, Schnupperangebote u. Ä. können auch im Rahmen von Projekttagen und Projektwochen, die an Schulen durchgeführt werden, eingebunden werden. Die Beteiligung an Projekttagen und Projektwochen in Schulen kann gefördert werden, wenn die unter 1. und 2. genannten Kriterien erfüllt sind. Das bedeutet im Einzelnen:
    • Die freiwillige Teilnahme an „Kultur macht stark“-Projekten im Rahmen von Projekttagen und Projektwochen an Schulen bedeutet in Verbindung mit der schulischen Anwesenheitspflicht, dass Schülerinnen und Schüler, die ggf. nicht an dem „Kultur macht stark“-Projekten teilnehmen wollen, in der Zeit an einem anderen Projektangebot oder an anderem Unterricht teilnehmen müssen.
    • Die Verantwortung für die vermittelten Inhalte, die Ziele, den Projektablauf und die Methoden für die „Kultur macht stark“-Projekte liegt beim außerschulischen Träger.

 

  1. Die erforderlichen Kooperationsvereinbarungen der Bündnispartner mit den beteiligten Schulen beinhalten eine Beschreibung der geplanten Projekte, Angaben zur Aufgabenteilung und zu den Eigenleistungen der Bündnispartner. Schulen bringen beispielsweise den Zugang zur Zielgruppe, die Elternansprache und die Bereitstellung von Räumlichkeiten ein. In die Kooperationsvereinbarung kann auch die Verpflichtung zur Einhaltung von bestehenden Nutzungsvereinbarungen für schulische Räume durch einen außerschulischen Träger eines Projektes aufgenommen werden.

 

Voraussetzungen für eine Förderung von Projekten in Kindertagesstätten (Krippen und Kindergärten)

 

Angebote im Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (2023–2027) können in enger Zusammenarbeit mit Krippen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt stattfinden.1 Förderfähige Projekte sollen Kindern in Risikolagen einen ersten Zugang zu kultureller Bildung ermöglichen. Sie dürfen das reguläre Betreuungsangebot dieser Einrichtungen nicht ersetzen, sondern sind eine Ergänzung des bestehenden Betreuungs- und Bildungsangebots.
Förderfähige Angebote kultureller Bildung müssen deshalb vom Regelangebot praktisch handhabbar abgegrenzt werden. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Das über „Kultur macht stark“ geförderte Projekt ist zusätzlich, die üblichen Betreuungsgruppen laufen parallel und unverändert weiter.
  • Das Projekt wird verantwortlich von qualifizierten, externen Personen geplant und durchgeführt.
  • Das Personal der Betreuungseinrichtung kann das Projekt begleiten, sofern es nicht über Fördermittel des Programms finanziert und für die Betreuung der laufenden Gruppen nicht benötigt wird.
  • Die Entscheidung für die Teilnahme an einem „Kultur macht stark“-Angebot wird von jedem Kind bzw. für jedesKind von dem bzw. den Erziehungsberechtigten individuell getroffen.
  • Ein Angebot, das über einen längeren Zeitraum verlässlich in den Tages- bzw. Wochenplan der Einrichtung integriert ist und von allen Kindern der Betreuungseinrichtung genutzt werden kann, ist nicht förderfähig.
  • Die erforderliche Kooperationsvereinbarung mit den beteiligten Bündnispartnern beinhaltet eine Beschreibung des geplanten Projektes und Angaben zur o. g. Abgrenzung vom Regelbetrieb.

Veranstaltungspauschale - Transfer- und Vernetzung: Treffen

 

Für die Verankerung der Projektergebnisse und die Etablierung möglicher Folgeprojekte können Transfer- und Netzwerkaktivitäten mit kommunalen Vertreter*innen stattfinden. Ziele der Transfer- und Vernetzungsaktivitäten sind, den Wissenstransfer aus den Projekten zu unterstützen und die Bündnisakteure stärker in die kommunale Bildungslandschaft zu integrieren. Es kann eine Veranstaltungspauschale - Transfer- und Vernetzung: Treffen mit fünf Personen für eine Summe von insgesamt 230 Euro beantragt werden. Treffen, an welchem lediglich die Bündnispartner*innen teilnehmen, sind nicht förderfähig.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Foto: Ras Adauto

“Die Bündnispartner haben beobachtet, wie positiv sich das Herstellen textiler Kunstwerke auf Kinder und Jugendliche auswirkt. Sie lieben es, Stoffe verarbeiten zu können. Diese Kunstform spricht das Publikum mittels besonderer ästhetischer Wirkung an.”

“Dennoch hat die Projektleitung eine unglaubliche Dankbarkeit von den Teilnehmenden und ihren Familien erreicht: Dass das Wenige hat überhaupt stattfinden dürfen, der "Hunger nach Kultur", die Lust auf Kreativität und Gemeinschaft war bei allen deutlich spürbar.” 

Foto: Schoenen, Badisches Landesmuseum

“Da auch die Schule sehr stark an Kooperationen mit verschiedenen kulturellen Angeboten interessiert ist, um dadurch die fehlenden Zugänge ihrer Schülerschaft zu kulturellen Angeboten zu ermöglichen und die kulturelle Neugierde zu wecken, können wir uns auch hier weitere Kooperationen sehr gut vorstellen.”